Räumungen

Eines unserer Spezialgebiete ist die Räumung von Wohnungen, Häusern oder Garagen. Wir erledigen nicht nur den Abtransport brauchbarer Güter, sondern helfen Ihnen auch bei der richtigen, gesetzeskonformen Entsorgung von Unbrauchbarem!

Nach vielen Jahren steht bei Ihnen wieder eine Entrümpelung der Garage an? Sie müssen eine Wohnung, ein Haus oder ein Büro räumen, wissen aber nicht, wie Sie den übergroßen Berg an Arbeit angehen sollen? Aus einer Verlassenschaft haben Sie eine Liegenschaft im Messie-Look geerbt und suchen jetzt einen Partner, der Ihnen alles abnimmt und Ihnen Ihr Objekt wieder besenrein übergibt? Eine Geschäftsauflösung steht an und es wäre zu schade all die noch brauchbaren Gegenstände einfach wegzuwerfen?

Wir sind Ihr Entrümpler und Räumungsprofi in Wien, Niederösterreich und dem nördlichen Burgenland - egal ob Sie beim Umzug Dinge zurücklassen wollen oder eine Wohnungsauflösung/Haushaltsauflösung oder Geschäftsauflösung vornehmen.

Greifen Sie gleich zum Telefon (0664 / 884 67 660) oder schicken Sie uns eine E-Mail (samla@samariterbund.net), denn der SamariterLaden ist die helfende Hand, die Sie jetzt brauchen!

 

Wie läuft so etwas ab?

Nach einer Terminvereinbarung kommt einer unserer Mitarbeiter direkt zu Ihnen vor Ort. Das betreffende Objekt wird für Sie kostenlos besichtigt, wobei umgehend festgestellt wird welcher Aufwand bzw. welche Entsorgungskosten anfallen. Für benötigte Sachen, denen Sie beim SamLa ein zweites Leben schenken wollen, kann ein Preis ermittelt werden, der Ihnen gleich mitgeteilt wird und der dem Aufwand gegengerechnet werden kann. So minimiert sich nicht nur Ihr Zahlungsbetrag, sondern Sie tragen durch den Wiedergebrauch dieser Gegenstände zu einer Entlastung unserer Umwelt durch Upcycling bei!

Kommt eine Einigung zustande erhalten wir nach Vertragsabschluss üblicherweise die notwendigen Schlüssel um mit der Räumung beginnen zu können. Unbrauchbare Stücke werden dabei von unserem Team fachgerecht und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt.

Bei der Besichtigung wird auch ein Termin vereinbart, bei dem Sie uns die Immobilie wieder abnehmen. Damit können Sie sich umgehend von der vereinbarten Arbeit überzeugen und erhalten Ihre Schlüssel wieder zurück. Erst jetzt ist der gesamte, vereinbarte Betrag zu entrichten.

Sie haben Fragen oder wollen direkt einen Termin vereinbaren?

Bitte wenden Sie sich unter 0664 / 884 67 660 oder samla@samariterbund.net an uns!

 

Häufig gestellte Fragen

Räumen Sie auch in Wien?
Wir räumen in Wien, Niederösterreich und im nördlichen Burgenland.
Kontaktieren Sie uns für jegliche Art von Entrümpelungen bzw. Wohnungsauflösungen in Wien und Umgebung.

Entrümpelung dank Umzug
Sie ziehen um und können oder wollen nicht alles in die neue Wohung mitnehmen? Wenn Sie umziehen, weil zwei Haushalte zusammen gelegt werden, gibt es meist sehr viel doppelt. Nutzen Sie die Chance und entrümpeln Sie Dinge, die Sie nicht mehr brauchen. Lassen Sie dabei alles in der Wohnung, das nicht übersiedelt werden soll und wir übernehmen die Rest-Räumung.

Wie läuft so eine Räumung ab?
Sie vereinbaren sich mit einem Mitarbeiter des SamLa-Teams einen Termin vor Ort, bei welchem das Objekt kostenlos besichtigt wird. Hierbei wird festgestellt welcher Aufwand bzw. welche Entsorgungskosten anfallen. Eventuell vorhandene Wertgegenstände werden selbstverständlich gegengerechnet. Der so ermittelte Preis wird Ihnen gleich vor Ort mitgeteilt.
Nach Vertragsabschluss bekommen wir üblicherweise die Schlüssel und beginnen mit der Räumung.
Zu einem bereits bei der Besichtigung vereinbarten Rückgabetermin, nehmen Sie uns die Immobilie wieder ab. Das heißt, dass Sie sich von der vereinbarten Arbeit überzeugen und die Schlüssel wieder erhalten. Erst jetzt ist der gesamte, vereinbarte Betrag zu entrichten.

Was kostet eine Räumung?
Der Preis hängt von der Arbeitszeit, den Entsorgungskosten und auch davon ab, ob sich Wertgegenstände darin befinden die man gegenrechnen kann.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein, außer Sie wünschen es.

Wie schnell können Sie zu einer Besichtigung kommen?
Wir versuchen es so einzurichten, dass es für Sie gut passt: je nach Auslastung kann die Besichtigung noch am gleichen Tag des Anrufes stattfinden oder an einem der darauffolgenden Tagen.

Kostet mich die Besichtigung etwas?
Nein, die Besichtigung und das Angebot sind kostenlos und unverbindlich.

Wann können Sie mir den Preis für die Räumung nennen?
Ein mündliches Angebot erhalten Sie gleich vor Ort. Wenn Sie ein schriftliches  Angebot benötigen, erhalten Sie dieses innerhalb von 48 Stunden.

Was tun bei Todesfall?
Wir wissen, dass man bei einem Todesfall genug um die Ohren hat. Da ist "Räumung Wohnung" nur einer der vielen Punkte auf der Liste, um die man sich kümmern muss. Bitte übergeben Sie die Räumung in unsere vertrauensvolle Hände. Sie behalten die Dinge, an denen Ihr Herz oder Ihre Erinnerung hängt und wir übernehmen den Rest - und können damit noch andere unterstützen, die es nötig brauchen.

Müssen wir die Kleingegenstände oder das Gewand vorsortieren?
Nein, Sie nehmen sich nur Ihre persönlichen Sachen heraus und den Rest räumen wir.

Was passiert mit den noch brauchbaren Sachen?
Alle brauchbaren Sachen kommen in die Verkaufshalle vom SamLa und werden wiederverwertet. Der Müll und Gegenstände die „ausgedient“ haben, werden sortenrein und gesetzeskonform entsorgt.
Bitte bedenken Sie: es gibt  viele Arten einen Kühlschrank zu entsorgen - seien Sie sicher, dass der Kühlschrank bei Funktionstauglichkeit noch weiter verwendet wird oder -  falls er nicht mehr verkäuflich ist - gesetzeskonform der Wertstoff-Kette zugeführt wird.

Was versteht man unter „besenrein“?
Eine genaue Begriffserklärung dazu gibt es eigentlich nicht. Der OGH vertrat in einer Entscheidung vom 23.6.1998 (5 Ob 96/98y) die Auffassung, dass eine Wohnung, die von „grobem Schmutz (Schutt) befreit“ war, sonst aber von einer Staubschicht überzogen war (nach Bauarbeiten), durchaus als besenrein zu qualifizieren sei. Beim SamLa gilt: Wir räumen ihr Objekt so, dass Sie es ohne weiteren Räumungs- oder Demontageaufwand an den Vermieter bzw. Eigentümer retournieren können. Zum Schluss wird das Objekt noch einmal gekehrt.